Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, den jeder haben sollte, auch wenn es keine Versicherungspflicht dafür gibt. Mit einer Haftpflichtversicherung schützt sich der Versicherungsnehmer gegen Schadensersatzansprüche von Dritten, denen er wegen einer Verletzung seiner Sorgfaltspflicht einen Schaden zugefügt hat. Versicherungspflicht mit einer Privathaftpflichtversicherung besteht jedoch für Fahrzeughalter und Jäger. Hier ist das Risiko, dass einem Dritten ernsthafte Schäden zugefügt werden, zu groß.

Neben der privaten Haftpflichtversicherung existieren zahlreiche weitere Formen. So unter anderem die Tierhaftpflicht, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die Gewässerschadenhaftpflicht (für Öltanks und ähnliches) oder die Berufshaftpflicht für Beamte, Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Bauingenieure, Notare, Steuerberater oder auch Betreuer.

Eine besondere Form der Haftpflichtversicherung stellt die Betriebshaftflicht oder auch Firmenhaftpflicht dar. Sie versichert das Unternehmen oder den Unternehmer gegen Schadensersatzansprüche Dritter, die durch seine Arbeit einen Schaden erlitten haben. Weitere Formen der Betriebshaftpflicht sind die Gewerbe- und Industriehaftpflicht und die Umwelthaftpflichtversicherung.

Aus der Leistung der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen sind Schäden, die absichtlich  verursacht wurden. Grobe Fahrlässigkeit ist in der Regel aber versichert. Ohne eine Haftpflichtversicherung kann es passieren, dass der Schadensverursacher bis zu 30 Jahre lang Ansprüche aus seinem Privatvermögen zahlen muss. Bei einem Schadensersatzanspruch beispielsweise für eine Verletzung, die zu einer dauerhaften Behinderung des Geschädigten führt, sind die Kosten immens.

Die meisten Anbieter von Privathaftpflichtversicherungen sehen eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers im Schadensfall vor. Hiermit kann der Versicherungsbeitrag in einem wirtschaftlich überschaubaren Rahmen gehalten werden. Versicherungspflicht besteht für die so genannten Hochrisikobereiche wie Kfz-Führung, den Umgang mit radioaktiven Stoffen, die Jagd, die Rechts- und Wirtschaftsberatung, die Heilberufe sowie Security-Unternehmen und Schausteller.

Im Übrigen ist die Versicherung auch dann verpflichtet zu zahlen, wenn der Versicherungsnehmer mit seinen Prämien in Verzug geraten ist. In diesem Fall jedoch kann der Versicherungsträger die Rückzahlung der aufgewendeten Kosten vom Versicherungsnehmer verlangen und notfalls auch einklagen.