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Überbrückungskredit – schnelle Hilfe für Arbeitnehmer und Selbständige

Unter den Bezeichnungen Überbrückungskredit und Überbrückungsgeld besteht ein wesentlicher Unterschied. Während man bei einen Überbrückungskredit meist eine kurzfristige Zwischenfinanzierung bei einem Verbraucher, oder eine Auftragsfinanzierung bei Selbstständigen versteht, bezieht sich der Begriff Überbrückungsgeld auf selbständige Kleinunternehmen, die bei einer Firmengründung finanzielle Unterstützung benötigen.

Die Beantragung von Zwischenkrediten für noch nicht zur Verfügung stehende Geldanlagen ist in der Regel problemlos über jede Bank möglich. Bei einem Immobilienkauf kann ein Zwischenkredit bequem im Rahmen einer Gesamtfinanzierung ausgereicht werden. Ein Vergleich mehrerer Anbieter erfolgt dabei unter den Gesichtspunkten aller Finanzierungsbausteine. Bei Selbständigen und Freiberufler, die einen Auftrag vorfinanzieren müssen, dies ist oft bei Handwerksbetrieben in Verbindung von Materialbeschaffung der Fall, gestaltet sich das schon schwieriger. Stellt die Hausbank aufgrund mangelnder Bonität keine Mittel zur Verfügung, können Fördermittel der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder ein Mikrokredit weiterhelfen. Überbrückungsgeld wird unter bestimmten Voraussetzungen im Zusammenhang mit einer Existenzgründung von Arbeitsagenturen als Starthilfe zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der Bestimmungen des Gründungszuschusses aus dem Jahre 2006.

Überbrückungskredit nach Ihren Bedürfnissen

Was ist ein Überbrückungskredit?

Inhaltsverzeichnis

Kredite bis zur Endfälligkeit bestehender Anlagenformen für Privatpersonen

Unter der Bezeichnung Überbrückungskredit wird oft eine Zwischenfinanzierung, von noch nicht zur Verfügung stehender Guthaben oder Darlehen verstanden. Dies ist dann der Fall, wenn ein angehender Bauherr zwar Eigenmittel auf Festgeldkonten hat, über diese aber erst nach Ablauf einer Sperrzeit verfügen kann. Ein erst in einigen Monaten zuteilungsreifer Bausparvertrag, kann ebenso eine Zwischenfinanzierung erfordern. Zwischenkredite werden in vielen Fällen in Verbindung mit einer Baufinanzierung in Anspruch genommen. Die Laufzeiten bewegen sich dabei überwiegend im Bereich von 1 Monat bis zu 4 Jahre. Durch diese relativ kurze Zeitspanne, sind die Zinssätze für einen Zwischenkredit in Niedrigzinsphasen sehr moderat. Bei einem Zwischenkredit kann das Guthaben der jeweiligen Anlageform als Sicherheit verwendet werden.

Vorteile für Verbraucher

  • Günstige Zinsen.
  • Laufzeit von 1 Monat bis 4 Jahre.
  • Bisherige Anlagen (Festgeld, Bausparvertrag) werden weiter verzinst.
  • Unkomplizierte, einfache Beantragung
  • Keine weiteren Sicherheiten notwendig, da Guthaben vorhanden.
  • Schnelle Verfügbarkeit.

Besonderheit bei einem Überbrückungskredit für Verbraucher

Ein Überbrückungskredit oder eine Zwischenfinanzierung hat eine Besonderheit, die diese von anderen Kreditarten unterscheidet. Während sich bei einem Sofortkredit oder einem Hypothekendarlehen die zu zahlende monatliche Rate grundsätzlich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammensetzt, werden beim Überbrückungskredit nur die Zinsen fällig. Bei dieser Form eines Kredits sprechen Banken von einem endfälligen Darlehen. Der Kredit wird nach der vereinbarten Laufzeit in einem Betrag zurückgeführt.

Kredite zur Abwicklung bzw. Vorfinanzierung von Aufträgen bei Selbständigen

Hierbei dient der Überbrückungskredit für eine Auftragsvorfinanzierung. In der Geschäftswelt nutzen beispielsweise Handwerksbetriebe diese Art der Vor- bzw. Zwischenfinanzierung. Immer dann, wenn zwischen der Materialbeschaffung, Produktion und Lieferung bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung ein längerer Zeitraum liegt, kann es für ein Unternehmen zu Liquiditätsengpässen kommen. Rechnungen von Lieferanten müssen bereits deutlich vorher bezahlt werden. Mögliche Kreditgeber, wie etwa die Hausbank halten sich inzwischen strikt an die Vorgaben der Bankenaufsicht der Kreditwirtschaft. Deren Bestimmungen zu Basel II und III, führen in der Praxis immer wieder zu Liquiditätsstaus. Im ungünstigsten Fall gehen dadurch sicher geglaubte Aufträge an Mitbewerber. Nicht selten zieht dies sogar den Verlust von Arbeitsplätzen nach sich. Aus diesem Grund suchen Unternehmen häufig nach alternativen Finanzierungsformen. Neben der Industrie sind es hauptsächlich Handwerksbetriebe oder Kleinunternehmen aus dem Bereich Handel und Dienstleistungen, die Überbrückungskredite, Mikrokredite oder auch Kredite von Privat nutzen.

Vorteile für Unternehmen

  • Kurzfristige Verfügbarkeit von frischem Kapital.
  • Flexible Rückzahlung.
  • Laufzeit 1 Monate bis mehrere Jahre
  • Kein Kontokorrentkredit notwendig.
  • Ausnutzung von Skonto.
  • Verbesserte Liquidität.
  • Schnelle Reaktionszeit auf neue Aufträge.

Überbrückungsgeld

Euro-Brücke über AbgrundUnter dem Begriff Überbrückungsgeld fällt die staatliche Förderung von bisherigen Arbeitnehmern, im Falle der Existenzgründung. Dahinter steht die Idee, möglichst vielen Menschen eine Alternative zu einer drohenden oder bestehenden Arbeitslosigkeit zu bieten. Überbrückungsgeld wird bei der Agentur für Arbeit beantragt und von dieser ausgezahlt. Um staatliche Hilfe bei der Gründung eines Unternehmens in Anspruch zu nehmen, muss ein Antragsteller bestimmte Bedingungen erfüllen.

Anspruch auf Übergangsgeld haben Arbeitnehmer, die um eine Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu beenden, eine selbständige Tätigkeit als Haupterwerbsquelle aufnehmen. Dafür gelten diese Grundbedingungen:

  • Der Beginn einer selbständigen Tätigkeit muss im direkten Zusammenhang mit einer Arbeitslosigkeit stehen. Ein Antrag auf Übergangsgeld ist maximal bis 30 Tage nach Beendigung eines Arbeitslosengeldbezuges möglich.
  • Für die künftige Selbständigkeit muss eine reale Aussicht auf Erfolg bestehen. Eine Bestätigung von einer fachkundigen Stelle ist dafür erforderlich. Aufschluss, ob eine Selbständigkeit auf festen Füssen steht, gibt ein zwingend vorgeschriebener Businessplan. Dieser beschreibt umfassend das Unternehmen und zeigt sowohl Marktchancen, als auch Risikofaktoren auf. Eine Umsatzvorschau auf die kommenden 3 Jahre rundet das Gesamtbild ab.

Förderdauer

In der Regel besteht über einen Zeitraum von 6 Monaten Anspruch auf Übergangsgeld. Bestimmte Umstände können eine Kürzung bezüglich der Höhe und der Dauer der Leistungen nach sich ziehen.

Höhe der Förderung

Übergangsgeld wird von der Agentur für Arbeit bereitgestellt. Die Höhe der künftigen Leistungen ist abhängig vom zu erwarteten bzw. bisher gezahlten Arbeitslosengeld und den damit verbundenen Sozialversicherungsbeiträgen. Diese werden für jeden Antragsteller individuell berechnet.

Ausschlusskriterien

Wurde in der Vergangenheit bereits einmal eine Selbständigkeit gefördert, müssen bis zum Beginn eines erneuten Förderzeitraumes, mindesten 24 Monate vergehen. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis in beiderseitigen Einvernehmen aufgelöst, und direkt in eine selbständige Tätigkeit gewechselt wird.

Das staatliche Überbrückungsgeld oder der auch der Gründungszuschuss trat im Jahre 2006 anstelle der beliebten und bekannten Förderform Ich-AG.

Überbrückungskredit/Überbrückungsgeld – Fragen und Antworten

Ein Überbrückungskredit kann für eine Vielzahl von Verwendungszwecken genutzt werden. Hier eine kleine Übersicht:

  • Zwischenfinanzierung von Guthaben im Rahmen einer Baufinanzierung.
  • Zwischenfinanzierung von Guthaben für Konsumwünsche.
  • Finanzierung für Handwerksbetriebe zum Materialeinkauf.
  • Finanzierung für Studium und Weiterbildung.
  • Finanzierung von PKW bis Altfahrzeug verkauft ist.

Um Unterstützung für eine Existenzgründung zu erhalten, muss die Geschäftsidee ausführlich und detailliert analysiert werden. Ein Businessplan ist dazu notwendig. Dieser muss von fachkundiger Stelle, wie etwa einer Unternehmensberatung oder der IHK (Industrie- und Handelskammer) geprüft werden. In einem Businessplan finden sich alle relevanten Informationen zum Unternehmen. Eine genaue Beschreibung des Geschäftsbetriebs, Umsatzprognosen, Risikoeinschätzungen und eine Marktanalyse sind Bestandteile eines Businessplans. Das Überbrückungsgeld und die Regelungen dazu wurden bereits am 1. August 2006, mit der bis dahin geltenden Regelung zur Ich-AG (Existenzgründerzuschuss), zum sogenannten Gründungszuschuss zusammengeführt.

Es spielt keine Rolle in welcher Branche ein Selbständiger oder Freiberufler sein Einkommen generiert. Es können jedoch Nachweise für die Erlaubnis der Tätigkeit gefordert werden. Ein Beispiel wäre die Konzession für einen Taxibetrieb.

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